Die einjährige Beratung nach der Vermittlung eines Pflegekindes in Dauerpflege durch das Jugendamt ist für Pflegeeltern Pflicht und bietet ihnen Unterstützung in der schwierigen Phase der Aufnahme eines Pflegekindes.
Mögliche Inhalte der Beratung umfassen unter anderem Erziehungsfragen, Veränderungsprozesse in der Familie, neue Geschwisterkonstellation, Umgang mit Herkunftsfamilie, Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten des Kindes und vieles mehr.
Das Konzept der Pflichtberatung ermöglicht es den Pflegeeltern, frühzeitig auftretende Fragen und Probleme, die durch die Aufnahme des Kindes in die Pflegefamilie entstehen, zu erkennen und zu bearbeiten, bevor Krisen entstehen, die das Pflegeverhältnis in Frage stellen würden.