Die Kosten eines Platzes in den Betreuungseinrichtungen setzen sich aus unterschiedlichen Teilen zusammen.
- Pflegekosten: vom jeweiligen Pflegegrad abhängige Kosten der grund- und behandlungspflegerischen Tätigkeiten sowie Kosten der sozialen Betreuung
- Unterkunft: Kosten für die Bereitstellung des individuellen und gemeinschaftlichen Wohnraumes, Energiekosten, Reinigung des Gebäudes und der Wäsche sowie die Instandhaltung
- Verpflegung: Kosten für Ernährung, Zubereitung und Service
- Investitionskosten: Kosten für notwendige Instandhaltungen und Investitionen im Sinne der Werterhaltung der Einrichtung
- Vergütungszuschlag zur Refinanzierung der Ausbildungskosten nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG): Der Vergütungszuschlag ist Bestandteil der Pflegevergütung und dient der Refinanzierung der Kosten zur Ausbildung von Pflegefachkräften nach dem Pflegeberufegesetz.
- Unterkunfts- und Verpflegungskosten werden als "Hotelkosten" zusammengefasst.
Detaillierte Erläuterungen rund um Pflegeplätze und Pflegekosten erhalten Interessierte bei Aufnahmegesprächen in den Häusern der Caritas Rhein-Erft.