250115_Lieferkettengesetz_hp (c) fovito@stock.adobe.com

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Wir verpflichten uns dazu, Menschenrechte von potenziell betroffenen Personengruppen, die im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten sowie unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten stehen können, sowohl zu stärken als auch Menschenrechtsverletzungen entsprechend unserer Möglichkeiten vorzubeugen.

Weitere Erläuterungen finden Sie in unserer Grundsatzerklärung des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e.V. gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

 

Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG

Die Caritas Rhein-Erft verfügt über ein digitales Hinweisgebersystem, das sowohl von internen als auch externen Personen zur Meldung von Hinweisen auf menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes genutzt werden kann.

Ihr Weg zu uns